Auch berät die Steuerberaterkanzlei Adamy Unternehmen zu den Auswirkungen bei Einstellung von z.B. geringfügig entlohnten Beschäftigten, zur Ausgabe steuerfreier Zuwendungen an die Belegschaft, zur Versteuerung von Beschäftigungsverhältnissen hinsichtlich der Ausübung von haushaltsnahen Dienstleistungen wie auch zu Auswirkungen aufgrund der Inanspruchnahme von Altersteilzeitregelungen.